AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Simone Malag (Fotografie-Malag)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Buchungen, Anfragen und Angebote zwischen Simone Malag (nachfolgend „Fotografin“) und ihren Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Mit der Inanspruchnahme der Leistungen der Fotografin oder durch eine Buchung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

Anfragen, Angebot, Buchungen und Vertragsabschluss

Anfrage:

Jede Anfrage eines Kunden stellt für Simone Malag eine unverbindliche Anfrage dar und begründet keinen Anspruch auf Terminreservierung oder Leistungserbringung.

Angebote:

Alle von Simone Malag ausgestellten Angebote sind unverbindlich. Eine Terminreservierung erfolgt erst, wenn eine feste Buchung vorliegt.

Feste und verbindliche Buchung:

Eine Buchung gilt erst dann als fest und verbindlich, wenn zwischen Simone Malag und dem Kunden ein schriftlicher Vertrag unterzeichnet wurde. In Ausnahmefällen, insbesondere bei kurzfristigen Buchungen, kann auch eine durch Simone Malag bestätigte Auftrags-Email als Vertrag anerkannt werden. Ob für eine verbindliche Buchung ein schriftlicher Vertrag oder eine Auftrags-Email erforderlich ist, wird im unverbindlichen Angebot festgelegt. Ohne diese Bestätigung ist Simone Malag nicht verpflichtet, den Termin zu reservieren oder die Leistung zu erbringen.

Widerruf der Buchung:

Simone Malag behält sich das Recht vor, das unverbindliche Angebot bis zum Erhalt der beidseitigen Vertragsbestätigung oder der bestätigten Auftragsemail zu widerrufen.

Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann die Buchung oder den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kostenfrei stornieren. Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail oder Brief an Simone Malag erfolgen. Nach Eingang der Stornierung ist Simone Malag nicht mehr zur Erbringung der vereinbarten Leistungen verpflichtet.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung möglichst nahekommt.